Wann kann ich für meine Drucksache den ermäßigten Mehrwertsteuersatz wählen?

Für eine Drucksache mit redaktionellen Inhalten können Sie in unserem Kalkulator den ermäßigten MwSt.-Satz wählen. Diesen ermäßigten MwSt.-Satz für eine redaktionelle Drucksache dürfen Sie jedoch nur dann wählen, wenn Ihre Drucksache nicht überwiegend Werbung enthält bzw. nicht überwiegend Werbezwecken dient!

Siehe Umsatzsteuergesetz:
Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2)
Liste der dem ermäßigten Steuersätze unterliegenden Gegenstände (hier Lfd. Nr. 49)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html

Bei gewissen Produkten, wie Abizeitung, Schülerzeitung und Büchern, ist der ermäßigte Steuersatz im Kalkulator bereits voreingestellt, da hier vom Charakter des Produktes her überwiegend von redaktionellen Inhalten ausgegangen werden kann!

Wir behalten uns im Rahmen der Auftragsprüfung vor, bei gewählter Option redaktionelle Drucksache und offensichtlichen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften für Drucksachen mit ermäßigten Steuersätzen die Ermäßigung aufzuheben.

 

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Wolfgang Ritz

Druckexperte
Wolfgang Ritz
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